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   AG Halle/Saale, 14.04.2016 - 104 C 2481/15   

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https://dejure.org/2016,69849
AG Halle/Saale, 14.04.2016 - 104 C 2481/15 (https://dejure.org/2016,69849)
AG Halle/Saale, Entscheidung vom 14.04.2016 - 104 C 2481/15 (https://dejure.org/2016,69849)
AG Halle/Saale, Entscheidung vom 14. April 2016 - 104 C 2481/15 (https://dejure.org/2016,69849)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    AG Halle (Saale) verurteilt den bei der LVM Versicherten im Schadensersatzprozess zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht mit Urteil vom 14.4.2016 - 104 C 2481/15 -.

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus AG Halle/Saale, 14.04.2016 - 104 C 2481/15
    Soweit sich die Einwendungen der Beklagten gegen die Höhe der geltend gemachten Nebenkosten richten, ist dies unerheblich, nachdem das Gericht nicht befugt ist, eine allgemeine Preiskontrolle durchzuführen (vgl. hierzu auch BGH VI ZR 225/13), die Prüfung vielmehr sich darauf beschränken muss, ob ein auffälliges - für den Auftraggeber erkennbares - Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht, was allerdings weder im Bezug auf das Grundhonorar noch im Bezug auf die geltend gemachten Nebenkosten der Fall ist.
  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Halle/Saale, 14.04.2016 - 104 C 2481/15
    Maßgebend ist, ob sich die Sachverständigenkosten nach den anzuwendenden schadensrechtlichen Gesichtspunkten im Rahmen des zur Wiederherstellung erforderlichen halten (vgl. BGH, NJW 2007, 1450).
  • LG Saarbrücken, 21.02.2008 - 11 S 130/07
    Auszug aus AG Halle/Saale, 14.04.2016 - 104 C 2481/15
    Solange das Honorar eines Sachverständigen nicht krass überhöht ist, so dass das Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung für den Geschädigten ohne weiteres leicht erkennbar wäre, kann der Geschädigte vom Schädiger Ersatz der Sachverständigenkosten grundsätzlich in voller Höhe verlangen (vgl. LG Saarbrücken, Urteil vom 21.02.2008 - 11 S 130/07 -, zitiert nach juris).
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